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Sehr geehrte Sportfreunde,

aufgrund der neuen Pandemiesituation tritt folgende Regel zum Spielbetrieb in Kraft.

Nach Anfrage beim Landkreis Potsdam Mittelmark/Gesundheitsamt wurde uns mitgeteilt, dass das Betreiben der Individualsportart Tennis auch weiterhin möglich ist. Es ist allerdings nur als Einzel (zwei Personen oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts) zulässig. Auf § 12 der Verordnung vom 30.10.20 wird verwiesen.

Es ist nunmehr gewährleistet, dass die Plätze bis zur wetterbedingten Schließung genutzt werden dürfen.

Der Vorstand.